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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Oktober 2025

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen GreenMat (Inh. Oleg Ielizariev, nachfolgend "GreenMat") und seinen Kunden.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Mietservice: GreenMat stellt dem Kunden die im Servicevertrag vereinbarte Anzahl und Größe von Matten zur Verfügung und tauscht diese im vereinbarten Rhythmus gegen frisch gereinigte Matten aus. Jede Matte ist mit einer eindeutigen Seriennummer versehen, die bei jedem Austausch auf dem digitalen Lieferschein oder per Benachrichtigung vermerkt wird.

(2) Reinigungsservice: GreenMat reinigt kundeneigene Matten von haushalts- und betriebsüblichen Verschmutzungen. Eine Garantie auf vollständige Entfernung von alten, tiefsitzenden Verfärbungen oder bereits bestehenden Schäden wird nicht übernommen.

§ 2a Sonderleistungen (Notfall-Service)

(1) Auf Wunsch des Kunden kann ein zusätzlicher Austausch der Matten außerhalb des vereinbarten Service-Intervalls erfolgen (nachfolgend "Notfall-Service").

(2) Der erste Notfall-Service innerhalb eines Vertragsjahres ist für den Kunden kostenlos.

(3) Für jeden weiteren Notfall-Service innerhalb desselben Vertragsjahres wird eine Pauschale von 25,00 € netto pro Anfahrt berechnet.

§ 3 Vertragslaufzeit & Kündigung

(1) Paket "Flexibel": Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats schriftlich (E-Mail an info@greenmat-service.de ist ausreichend) gekündigt werden.

(2) Paket "Business": Der Vertrag hat eine feste Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer Seite mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 3a Sonderregelungen (Betriebsurlaub, Servicepause, Umzug)

(1) Betriebsurlaub (GreenMat): GreenMat behält sich das Recht vor, einen geplanten Betriebsurlaub von bis zu drei (3) Wochen pro Kalenderjahr durchzuführen. Dieser wird den Kunden mindestens vier (4) Wochen im Voraus angekündigt. Während des Betriebsurlaubs pausiert der physische Mattentausch. Die vertraglich vereinbarte monatliche Servicegebühr läuft unverändert weiter. Als Ausgleich für die in dieser Zeit ausfallenden Service-Zyklen erhält der Kunde pro ausgefallener Woche eine Gutschrift von 20 TreuePunkten auf sein Kundenkonto.

(2) Servicepause (Kunde): Auf Wunsch kann der Kunde den Service für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwei (2) und maximal acht (8) Wochen pro Kalenderjahr pausieren (z.B. wegen Urlaub). Der Wunsch zur Pausierung muss GreenMat mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt werden. Die monatliche Servicegebühr wird während der Pause regulär weiterberechnet. Als Kompensation für die nicht in Anspruch genommenen Austauschtermine erhält der Kunde pro pausierter Woche eine Gutschrift von 10 TreuePunkten.

(3) Umzug des Kunden: Der Kunde ist verpflichtet, einen Adresswechsel umgehend mitzuteilen.
a) Liegt die neue Adresse innerhalb des Servicegebiets von GreenMat (Nürnberg und direkte Umgebung), wird der Vertrag unter der neuen Adresse fortgeführt. Für den logistischen Aufwand wird eine einmalige Pauschale von 15,00 € netto berechnet.
b) Liegt die neue Adresse außerhalb des Servicegebiets, wird beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Umzugsmonats eingeräumt. Dies gilt auch für Verträge im "Business"-Paket.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen & Umsatzsteuer

(1) Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus, ausschließlich per SEPA-Lastschrift über den von GreenMat genutzten Zahlungsdienstleister.

(2) Umsatzsteuer: Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird derzeit keine Umsatzsteuer berechnet. Alle vereinbarten Preise verstehen sich als Nettopreise. Sollte GreenMat zur Regelbesteuerung übergehen, ist der Kunde damit einverstanden, dass die gesetzliche Umsatzsteuer **zusätzlich zum vereinbarten Nettopreis** in Rechnung gestellt wird. GreenMat wird den Kunden hierüber rechtzeitig informieren.

(3) Bonus im "Business"-Paket: Bei Wahl des Pakets "Business" zahlt der Kunde eine feste monatliche Pauschale. Bei einem 4-wöchigen Service-Intervall ergeben sich daraus 13 Service-Zyklen pro Jahr, von denen nur 12 berechnet werden. Der 13. Service-Zyklus ist ein kostenloser Bonus für die Treue des Kunden.

§ 5 Pflichten des Kunden, Gefahrtragung und Schadensersatz

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die von GreenMat zur Verfügung gestellten Matten sorgfältig zu behandeln. Ist die Matte zum vereinbarten Servicetermin nicht frei zugänglich, gilt der Serviceversuch als erbracht. Ein erneuter Zustellversuch kann als kostenpflichtiger Notfall-Service (§ 2a) beauftragt werden.

(2) Gefahrübergang: Mit der Übergabe der Matte an den Kunden geht die alleinige Verantwortung und die Gefahr für Verlust, Diebstahl und irreparable Beschädigungen auf den Kunden über. Diese Verantwortung des Kunden endet erst mit der offiziellen Abholung der Matte durch GreenMat.

(3) Schadensersatz: Bei Verlust, Diebstahl oder einer irreparablen Beschädigung der Matte (z.B. durch Brandflecken, Schnitte, nicht entfernbare chemische Verunreinigungen), die während der Obhut des Kunden entsteht, ist der Kunde zum Ersatz des aktuellen Wiederbeschaffungswertes verpflichtet. GreenMat wird den Schaden dokumentieren und dem Kunden einen Nachweis vorlegen. Als Zeichen der Kulanz kann GreenMat nach eigenem Ermessen anbieten, den Schaden teilweise mit den vom Kunden gesammelten TreuePunkten zu verrechnen.

(4) Empfehlung: GreenMat empfiehlt dem Kunden zu prüfen, ob Schäden an oder der Verlust von gemieteten Gegenständen durch seine private Hausratversicherung (für B2C-Kunden) oder seine Betriebshaftpflichtversicherung (für B2B-Kunden) abgedeckt sind.

§ 6 Haftung

GreenMat haftet für Schäden, die nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von GreenMat verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Matten sind mit rutschhemmenden Gummirücken ausgestattet, um die Sicherheit zu erhöhen. Dennoch obliegt dem Kunden eine eigene Sorgfaltspflicht zur Vermeidung von Rutschgefahr, insbesondere auf nassen Böden.

§ 7 Datenschutz

GreenMat verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden streng zweckgebunden und gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die vollständige Datenschutzerklärung ist jederzeit online unter www.greenmat-service.de/datenschutz.html einsehbar.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Nürnberg, sofern der Kunde Kaufmann ist.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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+49 152 56177175

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