Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 14. Dezember 2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge (Miete, Service, Kauf) zwischen GreenMat (Inh. Oleg Ielizariev, nachfolgend "GreenMat") und seinen Vertragspartnern (Kunden).
§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungsort
(1) Mietservice (Standard): GreenMat stellt dem Kunden professionelle Schmutzfangmatten mietweise zur Verfügung und tauscht diese im vereinbarten Rhythmus gegen gereinigte Matten aus.
(2) Service für Kundeneigentum (Logo-Matten): Bei Matten, die im Eigentum des Kunden stehen (z.B. Logo-Matten), erbringt GreenMat eine reine Wasch- und Austauschdienstleistung. GreenMat behandelt diese Matten mit fachgerechter Sorgfalt.
(3) Haftungsausschluss bei Flecken (WICHTIG): GreenMat führt eine professionelle Industriewäsche durch. GreenMat übernimmt jedoch keine Garantie für die vollständige Entfernung von hartnäckigen Verschmutzungen (z.B. Öle, Fette, Farben, Lacke, Klebstoffe, Kaugummi oder Bleichmittel), die die Faserstruktur bereits geschädigt haben oder chemisch nicht lösbar sind. Ein solcher verbleibender "Restschmutz" oder optische Beeinträchtigungen berechtigen nicht zur Minderung des Servicepreises oder zu Schadensersatzansprüchen.
(4) Abweichender Leistungsort: Der Vertragspartner kann bestimmen, dass die Leistung an einem anderen Ort erbracht wird. In diesem Fall bleibt der Vertragspartner (Unterzeichner) der alleinige Schuldner der Vergütung.
§ 2a Sonderleistungen (Notfall-Service)
(1) Auf Wunsch des Kunden kann ein zusätzlicher Austausch der Matten außerhalb des vereinbarten Service-Intervalls erfolgen.
(2) Der erste Notfall-Service innerhalb eines Vertragsjahres ist für den Kunden kostenlos.
(3) Für jeden weiteren Notfall-Service innerhalb desselben Vertragsjahres wird eine Anfahrtspauschale von 25,00 € netto berechnet.
§ 3 Vertragslaufzeit, Testphasen & Kündigung
(1) Paket "Flexibel": Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden.
(2) Paket "Business" & Logo-Service: Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
(3) Testphasen: Eine vereinbarte kostenlose Testphase (z.B. 7 Tage) kann jederzeit fristlos beendet werden. Erfolgt keine Absage, geht das Verhältnis automatisch in den regulären Tarif über.
§ 3a Sonderregelungen (Betriebsurlaub, Servicepause)
(1) Betriebsurlaub (GreenMat): GreenMat darf bis zu 3 Wochen pro Jahr Betriebsurlaub machen (Ankündigung 4 Wochen vorab). Der physische Tausch pausiert, die Gebühr läuft weiter. Ausgleich: Gutschrift von 20 TreuePunkten pro Woche.
(2) Servicepause (Kunde): Der Kunde kann bis zu 8 Wochen pausieren. Die Gebühr läuft weiter (da die Matte mietweise beim Kunden verbleibt). Ausgleich: 10 TreuePunkte pro Woche.
(3) Feiertage: Fällt ein Termin auf einen Feiertag, verschiebt sich der Service automatisch auf den nächsten Werktag/Tourentag ohne Mehrkosten.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen & Eigentumsvorbehalt
(1) Zahlungsmethoden: Die Zahlung erfolgt je nach Vereinbarung per SEPA-Lastschrift, Rechnung oder Barzahlung gegen Quittung. Die Zahlung ist grundsätzlich im Voraus (zum Monats-, Quartals- oder Jahresbeginn) fällig.
(2) Verzug: Bei Barzahlung ist der Betrag bei Lieferung fällig. Zahlt der Kunde nicht, ist GreenMat berechtigt, die frische Matte sofort wieder mitzunehmen.
(3) Eigentumsvorbehalt (Kauf): Werden Matten an den Kunden verkauft (z.B. Logo-Matten), bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von GreenMat.
(4) Umsatzsteuer: Es gilt die jeweils gesetzliche Regelung (derzeit Kleinunternehmerregelung §19 UStG oder Regelbesteuerung, je nach Rechnungsausweis).
§ 5 Pflichten des Kunden & Haftung
(1) Zugang: Der Kunde muss sicherstellen, dass die Matte zum Servicetermin zugänglich ist (keine verschlossenen Türen). Ist der Zugang nicht möglich, gilt die Anfahrt als erfolgt und wird berechnet.
(2) Haftung für Mietmatten: Die Standard-Mietmatten bleiben Eigentum von GreenMat. Der Kunde haftet bei Verlust (Diebstahl) oder irreparabler Beschädigung (z.B. Brandlöcher, Schnitte, Öl-Unfälle) in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
§ 6 Haftung (durch GreenMat)
GreenMat haftet nur für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für "Restschmutz" nach der Wäsche bei kundeneigenen Matten (siehe § 2.3) wird keine Haftung übernommen.
§ 7 Datenschutz
Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß DSGVO zur Vertragserfüllung. Weitere Infos unter Datenschutzerklärung.
§ 8 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist Nürnberg. Es gilt deutsches Recht.